Sofern Sie als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, können Sie hierfür einen Antrag stellen. In diesem Fall ist folgendermaßen vorzugehen:
- Sie stellen einen formlosen Antrag bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
- Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.