Sie stellen bei der Behörde des Landes, in dem Sie Ihren Hauptsitz haben, einen formlosen Antrag auf Notifizierung als Untersuchungsstelle für Klärschlammuntersuchungen. Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie bei. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern. Nach Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob die Notifizierung als Untersuchungsstelle erfolgt. Die Behörde kann die Notifizierung mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen.