- Sie stellen einen Antrag auf Benutzung eines Gewässers – vorzeitiger Beginn bei der für die Erlaubnis oder Bewilligung zuständigen Stelle
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Benutzung eines Gewässers
- Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach
- Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen
- Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Benutzung
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung
- Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung
- Sie können mit der vorzeitigen Benutzung des Gewässers beginnen