Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages und dessen Eintragung in ein Verzeichnis bei der zuständigen Stelle (z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Bezirksärztekammer, …) erfolgt die Anmeldung zum Berufsschulunterricht bei der zuständigen berufsbildenden Schule im besten Fall durch die Arbeitgeber/innen-Seite. Manchmal übernehmen dies aber auch die Auszubildenden oder deren Eltern. Hier ist es gut, wenn eine Absprache erfolgt.
Sollten Sie bei Abschluss des Ausbildungsvertrages bereits älter als 25 Jahre sein, sind Sie weder berufsschulpflichtig noch berufsschulberechtigt. In diesem Fall können Sie die Teilnahme am Berufsschulunterricht bei der berufsbildenden Schule aber mit guten Erfolgsaussichten beantragen.