Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind im Berufsregister zu löschen, wenn
- die Bestellung erloschen oder vollziehbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
- die berufliche Niederlassung aus dem Registerbezirk verlegt wird.
Berufsausübungsgesellschaften sind im Berufsregister zu löschen, wenn
- die Anerkennung erloschen oder vollziehbar zurückgenommen oder widerrufen ist,
- der Sitz aus dem Registerbezirk verlegt wird.
Weitere Beratungsstellen sind im Berufsregister zu löschen, wenn die Beratungsstelle aufgelöst ist.