- Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
- Diese prüft Ihre Anzeige.
- Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.
Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
18.08.2023
Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
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