- Eingang einer Anfrage auf Prüfung des Denkmalwertes per Mail oder Brief bei der Denkmalfachbehörde
- Einleitung eines Prüfverfahrens zur Überprüfung und Klärung des Denkmalwerts durch Denkmalfachbehörde. Antragsteller und Untere Denkmalschutzbehörde werden darüber schriftlich informiert.
- Ggf. Vereinbarung eines Ortstermins über die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zur Besichtigung und Gesprächen vor Ort
Sobald der Prüffall mit ausreichenden Kenntnissen zum Objekt sowie analogen und digitalen Unterlagen und Daten hinterlegt ist:
- Systematische Vorbereitung der Anfrage/des Prüffalls für die Besprechung des Fachbereichs
- Durchführung einer Denkmalkommission mit Teilnahme der wissenschaftliche Mitarbeiter aus dem Fachbereichs Inventarisation sowie zuständige/r Gebietsreferent*in der Praktischen Denkmalpflege mit Fachdiskussion und anschließender Denkmalentscheidung
- Schriftliche Information über das Ergebnis der Überprüfung des Denkmalwertes an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde per Mail /Brief sowie den Antragsteller
- Mit der Denkmalbegründung wird zudem das Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste und die Benehmensherstellung (Anhörung der Gemeinde) eingeleitet
- Die Benehmensherstellung erfolgt über die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde
- Nach Abschluss der Benehmensherstellung (spätestens aber nach 6 Monaten) erfolgt die Aufnahme des Kulturdenkmals in die Denkmalliste durch die Denkmalfachbehörde
- Die aktualisierte Denkmalliste wird im Anschluss an die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde weitergeleitet und auf der Homepage der Direktion Landesdenkmalpflege eingestellt