Die Zuständigkeit zur Börsenaufsicht obliegt der obersten Landesbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie Wertpapiere im regulierten Markt an einer Börse handeln lassen wollen, benötigen Sie dafür eine Zulassung durch die Geschäftsführung. Es sei denn, die Wertpapiere sind bereits gesetzlich zugelassen.
Die Zuständigkeit zur Börsenaufsicht obliegt der obersten Landesbehörde.
05.09.2023