Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.
Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.
Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind
Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.
Unter bestimmten Umständen können Sie eine verkürzte Prüfung ablegen.
Dies gilt dann, wenn Sie
In diesen Fällen werden Sie in folgenden Bereichen nicht geprüft:
Die Prüfung gliedert sich dann in
Die Verkürzung der Prüfung beantragen Sie bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, ist die Steuerberaterkammer im Bezirk Ihres Wohnsitzes zuständig.
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Gebühr wird in der Regel durch eine Gebührenordnung der zuständigen Steuerberaterkammer festgelegt. Gesetzlich ist eine Gebühr von 1.000 EUR vorgesehen. Die Gebührenordnung kann von diesem Betrag abweichen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
26.03.2024