Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.
- Behörde erklärt Nutzer*in Verfahren des Wasserentnahmeentgelts und verweist auf die elektronische Erklärung
- Nutzer*in erstellt ein Konto für das Fachverfahren eWaCent und führt Zertifizierung durch
- Behörde richtet Konto ein (Freischalten + Benachrichtigung per EMail)
- Nutzer*in gibt Erklärung zur Wassermenge des Vorjahres sowie die Prognose für das laufende Jahr bis zum 01.03 ab
- Behörde prüft die Erklärung; fordert ggf. Unterlagen nach
- Nutzer*in reicht Unterlagen nach
- Behörde prüft die nachgereichten Unterlagen
- Behörde berechnet das Entgelt auf Basis der geprüften Erklärung und den ggfs. nachgereichten Unterlagen
- Nutzer*in erhält Wasserentnahmeentgeltbescheid und Vorauszahlungsbescheid
- Nutzer*in bezahlt das Wasserentnahmeentgelt