Die Eintragung bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ist Grundlage dafür, die geschützten Berufsbezeichnungen "Architekt/Architektin", "Innenarchitekt/Innenarchitektin", "Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin" und "Stadtplaner/Stadtplanerin" zu führen. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist die Bauvorlageberechtigung für Architekten und die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Innenarchitekten gem. § 64 Abs. 2 LBauO.
Für die Eintragung in die Architektenliste ist nicht von Bedeutung, welche Staatsangehörigkeit die antragstellende Person hat.
Haben Sie einen deutschen Hochschulabschluss? Dann informieren Sie sich bitte unter „Architektenliste Eintragung deutscher Antragsteller“.
Haben Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland absolviert, dann informieren Sie sich bitte unter „Architektenliste Eintragung ausländischer Antragsteller“.