Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Mietwohnraum mit Belegungs- und Mietbindungen werden als Sozialmietwohnungen bezeichnet und unterliegen einer Miet- und Belegungsbindung.
Die Vermietung von Sozialmietwohnungen erfolgt nur an Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (Belegungsbindung). Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer Sozialmietwohnung.
Die Vermieterin oder der Vermieter darf eine Sozialmietwohnung nur zu einer festgelegten höchstzulässigen Miete überlassen (Mietbindung).
Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Siehe Leistungsbeschreibung
Bitte wenden Sie sich an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Je nach Fördergegenstand wird für die Bearbeitung des Förderantrags ein einmaliges Bearbeitungsentgelt erhoben.
Weitere Details dazu finden Sie nachfolgend:
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), die für die Förderung von Sozialmietwohnungen zuständig ist.
03.03.2020