- Formloser schriftlicher Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen
- Prüfung der eingereichten Unterlagen anschließend Erteilung der beantragten Apothekenbetriebserlaubnis
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu 3 Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) betreiben. Jeder Gesellschafter benötigt eine eigene Erlaubnis.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Koblenz, Landau oder Trier.
Gebühr: 600,00 - 2000,00 EURVorkasse: Nein
Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Erlaubnis erlischt unter anderen, wenn von ihr innerhalb eines Jahres kein Gebrauch gemacht wurde.
Die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke erfolgt spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Hinweis: Amtliches Führungszeugnis Belegart 0 (Null) muss beantragt werden.
Die Erlaubnis erlischt u.a.
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
27.02.2020