Nach Ablauf der Weiterbildungszeit erfolgt eine Anmeldung zum Fachgespräch bei der Ärztekammer. Dort Prüfung der Unterlagen, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind erfolgt die Prüfungszulassung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ärztinnen und Ärzte absolvieren nach Abschluss ihres Medizinstudiums eine mehrjährige Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt. Dabei erhalten Sie die Möglichkeit weitere Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten zu erlangen und dieses Know-How nachzuweisen. Diese Weiterbildung findet unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte statt, die von der Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt worden sind. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten.
Neben der Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt gibt es zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten: Schwerpunktqualifikationen innerhalb eines Fachgebiets oder auch Zusatzbezeichnungen. Jede dieser Weiterbildungen wird mit einer Prüfung abgeschlossen
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung und nach Absolvierung eines Fachgespräches wird das Recht zum Führen Facharztbezeichnung, einer Schwerpunktbezeichnungen in einem Gebiet bzw. von Zusatzbezeichnungen nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung eingeräumt.
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt.
Nach Ablauf der Weiterbildungszeit erfolgt eine Anmeldung zum Fachgespräch bei der Ärztekammer. Dort Prüfung der Unterlagen, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind erfolgt die Prüfungszulassung.
In Rheinland-Pfalz ist die Bezirksärztekammer zuständig, in deren Bereich man arbeitet.
Es gibt 4 Bezirksärztekammern:
Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und Trier.
Für eine Facharztanerkennung müssen Mindestweiterbildungszeiten von 5-6 Jahren nachgewiesen werden. Alle Inhalte die die Weiterbildungsordnung fordert müssen als erfüllt nachgewiesen werden.
Die Weiterbildungszeit bei Schwerpunkten bzw. Zusatzweiterbildungen beträgt 12-36 Monate.
Nachweis der Approbation. Erst ab deren Erteilung ist eine Weiterbildung möglich. Weiterbildungszeugnis, bestätigtes Logbuch, Arbeitsverträge, ausgefülltes Antragsformular.
Die Prüfungsgebühren sind ja nach Bezirksärztekammer unterschiedlich.
Bei der BÄK Rheinhessen sind alle Gebühren durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Es sind keine Fristen zur Antragsstellung zu beachten. Eine Antragsstellung ist jederzeit möglich.
Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6-8 Wochen.
Antragsformulare können auf der Homepage der Bezirksärztekammer heruntergeladen werden.
Die zuständigen Mitarbeiter der jeweiligen Bezirksärztekammern stehen zur Beratung zur Verfügung.
28.09.2021