Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt dauert 3 Jahre (Vollzeit), zudem muss vor der Weiterbildung ein allgemeinzahnärztliches Jahr absolviert werden. Eine Weiterbildung in Teilzeit ist möglich. Bis zu drei Jahre der Weiterbildung können in einer Abteilung einer Hochschuleinrichtung für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, an einer Abteilung einer Klinik oder einer vergleichbaren Einrichtung abgeleistet werden. Auch in der Praxis eines niedergelassenen Fachzahnarztes kann die Weiterbildung ganz oder teilweise absolviert werden, sofern der niedergelassene Fachzahnarzt zur Weiterbildung ermächtigt und die Praxis als Weiterbildungsstätte anerkannt ist. Eine Liste, welche Kliniken und Praxen zur Weiterbildung ermächtigt sind, ist bei der LZK abrufbar. Der Beginn der Weiterbildung ist bei der LZK anzumelden.