Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Ihre tierärztliche Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann Ihnen eine Zweitschrift ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird Ihre Originalurkunde für ungültig erklärt, findet sie sich später wieder an, müssen Sie diese zurückzugeben.
Wenden Sie sich an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.