Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.
Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.
30,00 bis 80,00 Euro je nach technischem Aufwand.
Am besten ist eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor die bisherige Aufenthaltserlaubnis abläuft. In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis bei Vorsprache als Etikett in den Pass eingeklebt. Elektronische Aufenthaltstitel können zurzeit nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden.