An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Alle Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.
An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.