Zuständig für die Verpackungsentsorgung sind die Dualen Systeme. Auskünfte erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Entsorgen können Sie Verkaufsverpackungen und sonstige Wertstoffe aus Haushaltungen
Zuständig für die Verpackungsentsorgung sind die Dualen Systeme. Auskünfte erteilen die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Die Verpackungsentsorgung ist gebührenfrei. Die Gebühren für die kommunale Papierentsorgung richten sich nach der jeweiligen kommunalen Gebührensatzung.
30.01.2019