An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.
Keine.
Keine.