Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Abschlussprüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.
Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.
Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.
Ihrem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie unter anderem beilegen:
Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.