Erwerb von Brennholz in verschiedenen Verarbeitungsformen.
Folgende Bereitstellungsformen sind üblich:
Brennholz in kurzer oder langer Form (2 bis 20 Meter), entastet, an einem mit PKW befahrbaren Weg gelagert, so genanntes „Polterholz“.
Brennholz zum Selbermachen, das sind im Wald liegende ganze Stämme oder Stammteile, nicht entastet, so genannte „Flächenlose“.
Aufgesetztes Schichtholz in 1 Meter Länge, waldfrisch (nicht getrocknet); die Aufarbeitung ist sehr lohnintensiv.
Frisches Brennholz, auf Ofenlängen von 25 oder 33 Zentimeter geschnitten und NICHT getrocknet. Dieses Holz muss noch getrocknet/gelagert werden.
Ofenfertiges Brennholz, auf Ofenlängen von 25 oder 33 Zentimeter geschnitten und getrocknet auf unter 20 Prozent Wassergehalt entsprechend Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung
Die Forstämtern und Forstreviere von Landesforsten Rheinland-Pfalz bietet in der Regel nur „Polterholz“ an.