keine
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
keine
09.06.2017