Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:
• sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
• nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
• über einen erfolgreichen Abschluss der ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (6-jähriges Medizinstudium) verfügen,
• über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.