keine
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Mit der Familienpflegezeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeitszeit für maximal 24 Monate auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren, um eine pflegebedürftige nahe Angehörige/ einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen.
Einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit haben Sie nur dann, wenn Ihr Arbeitgeber mindestens 26 Beschäftigte hat (die zur Berufsbildung Beschäftigten werden nicht mitgezählt). Familienpflegezeit wird Ihnen nur dann gewährt, wenn bei Ihrer/Ihrem Angehörigen mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.
Arbeitsvertragliche Regelung für die Familienpflegezeit:
Sie können zur Abfederung des Einkommenswegfalls ein zinsfreies Darlehen beantragen.
keine
Musterformular für die Ankündigung der Familienpflegezeit
Formulare für die Beantragung des zinsfreien Darlehen
Beides gibt es auf der Internetseite https://www.wege-zur-pflege.de/
Verbindung Familienpflegezeit mit Pflegezeit :
Nahe Angehörige im Sinne des Familienpflegezeitgesetzes sind:
28.08.2017