Bitte wenden Sie sich an den
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen-Hahn
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog. Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.
Bitte wenden Sie sich an den
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen-Hahn
Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.
Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €
Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Grundlage:
Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.
Widerspruch.
Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.
Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).