Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.
Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für Ihren Beschäftigten beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.
Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.