Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Für den Bau und Betrieb einer Abwasseranlage sowie ihre wesentliche Änderung benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Diese wird in der Regel von der Einleitungserlaubnis eingeschlossen. Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Der Gebührenrahmen liegt, wenn gleichzeitig eine Einleitungserlaubnis erteilt wird, zwischen 26,50 € und 26.580,-€, ansonsten zwischen 106,25 € und 13.290,-€. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und dem Wert/den Baukosten der Anlage.
Die Genehmigung ist frühzeitig vor Baubeginn zu beantragen.
Die Genehmigung verfällt, wenn der Bau nicht innerhalb von zwei Jahren begonnen und innerhalb von fünf Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Diese Fristen können von der zuständigen Wasserbehörde verlängert werden.
Widerspruch, Klage vor den Verwaltungsgerichten.
Struktur- und Genehmigungsbehörden als wasserwirtschaftliche Fachbehörden;
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
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