Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land -und Forstwirtschaft oder im Gartenbau melden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie müssen die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informieren, wenn sich Ihr Unternehmen oder Ihre selbständige Tätigkeit in diesen Gesichtspunkten ändert:
- Art und Gegenstand (unter anderem Erweiterung oder Wegfall von Unternehmensteilen)
- Beteiligungsverhältnisse oder Rechtsform
- Bewirtschaftungsverhältnisse
Änderungen dieser Art können die Unternehmerpflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft betreffen.
Die Meldepflicht gegenüber der SVLFG gilt für Unternehmen und Tätigkeiten in diesen Bereichen:
-
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich
- des Garten- und Weinbaues,
- der Fischzucht,
- der Teichwirtschaft,
- der Seen-, Bach- und Flussfischerei (Binnenfischerei),
- der Imkerei sowie
- der den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienenden Landschaftspflege
- Land- und forstwirtschaftliche Lohnunternehmen
- Tierhaltungsunternehmen ohne Bodenbewirtschaftung
- Garten und Landschaftsbauunternehmen und Unternehmen der Gartenpflege
- Jagdunternehmen
- Unternehmen der privaten Park- und Gartenpflege