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mixins.searchInfo_searchTermVorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bauliche Infrastruktur

Schulstraße 29
66994 Dahn
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06391 9196-00
06391 9196-199
Alle Informationen anzeigen