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mixins.searchInfo_searchTermGenehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 

Dabei ist zu beachten, dass die Kraftomnibusse nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden können und Sie Fahrten ausführen, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.

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