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Gemeinnütziger Verein anerkennen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Vereine unterliegen, wie jede Körperschaft, grundsätzlich der umfassenden Ertragsteuerpflicht. Allerdings räumt der Staat sowohl eingetragenen als auch nichteingetragenen Vereinen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, erhebliche Steuervergünstigungen ein. Das gilt auch für Vereine, die mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Es wird weitgehende Steuerfreiheit bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Ertragsteuern) sowie Ermäßigungen bei der Umsatzsteuer gewährt. Darüber hinaus können gemeinnützige Vereine Spenden empfangen und hierüber Zuwendungsbestätigungen erteilen, die dann beim Spender als Grundlage für den Sonderausgabenabzug dienen. Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit z. B. als Übungsleiter, Erzieher oder Betreuer im Dienste eines gemeinnützigen Vereins sind bis insgesamt 3.000 Euro im Jahr steuerfrei (für Jahre vor 2021 bis zu 2.400 Euro). Dazu kann sog. Organisationsleitern, die nebenberuflich in einen gemeinnützigen Verein tätig sind, eine Vergütung von bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei gezahlt werden (für Jahre vor 2021 bis zu 720 Euro).

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Finanzamt Mainz

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Mainz umfasst das Gebiet der Stadt Mainz .

Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Mainz zudem die Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben sowie die Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachen für die Finanzämter Bad Kreuznach, Bingen-Alzey und Worms-Kirchheimbolanden wahr. Daneben ist das Finanzamt Mainz landesweit zuständig für die Verwaltung der Hypothekengewinnabgabe.

Aufgaben, die für das Finanzamt Mainz von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Mainz.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Schillerstraße 13
55116 Mainz
+49 6131 552-0
+49 6131 552-25272
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