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mixins.searchInfo_searchTermEingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung

Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Die Eingriffsregelung nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) umfasst die Mitwirkung des Naturschutzes bei allen Planungen und Maßnahmen, die erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes zur Folge haben können. Im Vordergrund steht die Vermeidung solcher Beeinträchtigungen. 
 
Unvermeidbare Beeinträchtigungen führen ggf. zur Unzulässigkeit des Vorhabens oder sind durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Die Bestandsdokumentation vor Durchführung des Eingriffs sowie dessen Auswirkungen, vorgesehene Vermeidungsmaßnahmen und Kompensation sind vom Vorhabensträger in einem Fachbeitrag  Naturschutz zur fachlichen Prüfung vorzulegen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 4 - Kommunale Infrastruktur

Kelberger Str. 26
56727 Mayen
02651 8009-0
02651 8009-20

Fachbereich 4

Leitung: Andreas Pung

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