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Schallschutz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Passiver Schallschutz an Bundesfern- und Landesstraßen:
75-prozentige Erstattung für Aufwendungen bei schalltechnisch erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen zur Verbesserung der Lärmsituation in schutzbedürftigen Räumen (z.B. Einbau von Schallschutzfenstern oder -lüfter), Voraussetzung: rechnerisch ermittelter Lärmbeurteilungspegel überschreitet den maßgeblichen Immissionsgrenzwert

Anwendungsbereich:
Schallschutzmaßnahmen für Wohngebäude an Bundes- bzw. Landesstraßen  im Rahmen der Lärmsanierung (Lärmschutz an bestehenden Straßen).

Nutzer:
Haus- oder Wohnungseigentümer.

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