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mixins.searchInfo_searchTermEigenständig berechnete Versicherungsteuer anmelden

Eigenständig berechnete Versicherungsteuer anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Versicherungsteuer betrifft Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch müssen Sie als Versicherer in der Regel die vereinnahmte Versicherungsteuer für den Versicherungsnehmer entrichten. Der Versicherungsnehmer muss nur dann die Versicherungsteuer selbst anmelden und entrichten, wenn weder Versicherer noch Inkassobevollmächtigte ihren Sitz in einem EU- oder EWR-Staat haben.

Als Steuerentrichtungsschuldner müssen Sie Ihre Steuer im Rahmen der Steueranmeldung für Versicherungen selbst berechnen, anmelden und entrichten.

Zur Onlinebeantragung:

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Bemerkung:
Hauptsitz Bonn-Beuel
+49 228 406-0
+49 228 406-2661

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

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