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mixins.searchInfo_searchTermMeldungen über Finanzkontendaten nach dem Common Reporting Standard (CRS) abgeben

Meldungen über Finanzkontendaten nach dem Common Reporting Standard (CRS) abgeben

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Common Reporting Standard (CRS) verpflichtet Finanzinstitute (zum Beispiel Banken oder Versicherungen) den Kampf gegen Steuerflucht zu unterstützen. Um dies zu erreichen müssen die Finanzinstitute feststellen, in welchem Land ihre Kunden steuerpflichtig sind. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) betreut dieses Verfahren indem es unter anderem die Daten an die teilnehmenden Staaten übermittelt.
An dem Austauschverfahren sind mittlerweile über 90 Staaten beteiligt.
Insbesondere folgende Finanzkonteninformationen werden ausgetauscht:

  • Name
  • Anschrift
  • Ansässigkeitsstaat
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Kontonummer
  • Name und Identifikationsnummer des Finanzinstituts
  • Kontosaldo
  • Zinsen / Dividenden / sonstige Einkünfte

Finanzinstitute müssen bestimmte Sorgfaltspflichten zur Identifizierung von meldepflichtigen Finanzkonten einhalten. Hierzu gehört auch die Einholung von Selbstauskünften. Mit der Einholung einer Selbstauskunft möchten die Finanzinstitute die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden bestimmen. Kontoinhaber müssen die Selbstauskunft ausgefüllt und unterschrieben ihrem Finanzinstitut zukommen lassen.
Die Finanzinstitute melden jährlich in elektronischer Form die als meldepflichtig identifizierten Konten an das BZSt. Für die Übermittlung der Daten stehen ein Onlineformular oder eine Massendatenschnittstelle zur Verfügung. Die Übermittlung kann auch von einem Dienstleister durchgeführt werden.
 

Ihre zuständige Stelle:

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
Bemerkung:
Hauptsitz Bonn-Beuel
+49 228 406-0
+49 228 406-2661

Montag: 09:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 16:00 Uhr

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