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mixins.searchInfo_searchTermEinmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0
0261 35860

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr
ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

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