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Fehlgeburt anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt aus.

Als Fehlgeburten wird die Leibesfrucht bezeichnet, die bei der Trennung vom Mutterleib keine Anzeichen des Lebens (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung) gezeigt hat, unter 500 Gramm wog und die 24 Schwangerschaftswoche nicht erreichte.

Das Standesamt kann der oder dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung über die Anzeige einer Fehlgeburt ausstellen.

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