Steuerberater Voraussetzungen zur Prüfungzulassung oder Prüfungsbefreiung beauskunften
Quelle: BUS Rheinland-PfalzSie möchten prüfen lassen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung erfüllen? Hierzu erteilt Ihnen auf Antrag die zuständige Steuerberaterkammer eine verbindliche Auskunft.
Den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.
Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob bzw. in wieweit die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung erfüllt sind.
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können eine verbindliche Auskunft bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz beantragen, wenn Sie vorwiegend in Rheinland-Pfalz berufstätig sind oder, falls Sie nicht berufstätig sind, in Rheinland-Pfalz wohnen.
Bei Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
- Antragsformular,
- Lebenslauf,
- Zeugnis des Hochschulstudiums, der kaufmännischen Berufsausbildung, Zeugnis der Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. Bilanzbuchhalter,
- ggfls. Urkunden über akademische Grade,
- Nachweise und Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten.
Bei Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung:
- Antragsformular,
- Passbild,
- Lebenslauf,
- Entlassungsurkunde (außer bei Professoren),
- Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit (bzw. der Lehrtätigkeit als Professor/in) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.
Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlicher Beglaubigung vorzulegen.
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten.
Keine.
Gegen den Bescheid ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Merkblätter und weitere Informationen zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung sowie zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung.
23.10.2020
Ihre zuständige Stelle:
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.
Adresse
55131 Mainz