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Notruf 112 bei medizinischen Notfällen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ob bei einem Herzinfarkt, bei einem Schlaganfall, anderer unklarer Symptomatik oder gar bei Verletzungen und Beeinträchtigungen aus einem Unfallgeschehen heraus; immer dann, wenn die Gesundheit, die Unversehrtheit eines Mitmenschen offensichtlich oder aus Ihrem Zweifel heraus, aus einem vorherigem Geschehen oder in der akuten Erscheinung fraglich ist, setzten Sie telefonisch über die Rufnummer 112 einen Notruf ab.

Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie immer die nächstgelegene Notrufabfragestelle des Rettungsdienstes und der Feuerwehr. Aus Ihren Schilderungen und Angaben kann sofort schnelle und adäquate Hilfe entsandt werden. Im Bedarfsfalle bleiben Sie bis - zum Eintreffen der Rettungskräfte - telefonisch mit dem Notrufdisponenten verbunden, welcher Sie mit telefonischen Anweisungen unterstützen kann.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.33 / Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0
0261 35860

Allgemeine Servicezeiten:

Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung.

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