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mixins.searchInfo_searchTermErgotherapeutin oder Ergotherapeut mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen

Ergotherapeutin oder Ergotherapeut mit Ausbildung aus EU/EWR/Schweiz, Berufsqualifikation anerkennen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) prüft als Anerkennungsbehörde den im Ausland erworbenen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsausbildung. Die Feststellung der eventuell wesentlichen Unterschiede zwischen einer in Deutschland erworbenen Berufsausbildung und einer im Ausland erworbenen Berufsausbildung werden durchgeführt. Nach der Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt die Erteilung eines Feststellungsbescheides. Nach der Feststellung der Gleichwertigkeit und des Nachweises der weiteren persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.

Ihre zuständige Stelle:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Landau

Reiterstraße 16
76829 Landau in der Pfalz
+49 6341 26-1
+49 6341 26-287
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