Führerschein ändern wegen Sehhilfe
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) darf der Verkehrsteilnehmer der sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
Das bedeutet, dass wenn der Verkehrsteilnehmer feststellt, dass sein Sehvermögen nicht mehr ausreicht, um am Straßenverkehr sicher teilzunehmen, muss er eine ggf. erforderliche Sehhilfe eintragen lassen.
Bus- und Lastkraftwagenführerscheininhaber müssen alle 5 Jahre auch eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens für die Verlängerung bestehen.