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mixins.searchInfo_searchTermFahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Führerscheinstelle

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-0
0261 35860

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr

Anliegen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgewickelt werden. Termine können telefonisch unter 0261/108-756 sowie per E-Mail (fuehrerscheinstelle@kvmyk.de) vereinbart werden. Ebenfalls können Sie online Termine reservieren: https://termine-reservieren.de/termine/kvmayen-koblenz/select2?md=3

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