Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzKeiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlichder Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertriebdieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.