Freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel mit der Haltungsform der Tiere beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzTierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das betrifft Ihre Lebensmittel tierischen Ursprungs, die
- zum Endverbrauch in Deutschland abgegeben werden,
-
frisches Schweinefleisch sind, einschließlich
- Hackfleisch oder
- Nebenprodukte der Schlachtung,
-
von Tieren stammen, die im maßgeblichen Haltungsabschnitt im Ausland
- gehalten,
- geschlachtet oder
- zerlegt wurden oder
-
aus Fleischprodukten bestehen, die im Ausland
- hergestellt oder
- behandelt wurden.
Sie stellen den Antrag auf Genehmigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Genehmigung wird Ihnen für 2 Jahre erteilt.
In dem Antrag machen Sie Angaben zu:
- der Haltungsform der Tiere
- den Haltungseinrichtungen
Bei der Haltungsform geben Sie die Art an:
- Stall
- Stall + Platz
- Frischluftstall
- Auslauf / Weide
- Bio
Wenn die von Ihnen genannten Haltungseinrichtungen über keine Kennnummern verfügen, können die tierhaltendenden Betriebe diese entweder bei der BLE anfordern oder es ist der Anhang zum Antrag auszufüllen und diesem beizufügen.
Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.