Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen.
Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder durch ein akkreditiertes Messinstitut erstellen lassen.
- Sie werten die kontinuierlichen Messungen eines jeden Kalenderjahres aus.
- Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
- Sie senden den Messbericht innerhalb der vorgeschriebenen Frist an die zuständige Immissionsschutzbehörde.
Bitte wenden Sie sich an die zuständig Struktur- und Genehmigungsdirektion.
- Sie sind Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen.
- Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.
Vollständiger Messbericht
Gebühr: gebührenfrei
- Den Messbericht müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
- Die Aufzeichnungen der Messgeräte müssen Sie 5 Jahre aufbewahren.
- § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 29 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 7 Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)
- Anlage (zu § 1) Laufende Nummer 3.19.4 Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSch-ZuVO)
- § 1 Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO)
- § 2 Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO)
- § 7 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)
- § 8 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
- Wenn Sie Ihre Feuerbestattungsanlage ohne kontinuierliche Messungen betreiben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
- Diese Verwaltungsleistung gilt nicht für Tierkrematorien.
Landesamt für Umwelt (bekanntgebende Stelle für Sachverständige und Messstellen)
Sie können auf der nachfolgenden Internetseite nach akkreditierten Messinstituten suchen, die für die von Ihnen eingesetzten Messgeräte:
- den ordnungsgemäßen Einbau bescheinigen,
- die Kalibrierung durchführen,
- die Funktionsfähigkeit prüfen.
18.08.2023
Zur Onlinebeantragung:
Ihre zuständige Stelle:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:
Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:
Gewerbeaufsicht
Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.
Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen
Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der „Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal“ werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.
Welterbe Oberes Mittelrheintal
Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.
Einheitlicher Ansprechpartner
Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.
Adresse
56068 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
56003 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
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Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr