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mixins.searchInfo_searchTermMiteinbürgerung von Ehegatten Beantragung

Miteinbürgerung von Ehegatten Beantragung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Erfüllt Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin die Voraussetzungen für eine Einbürgerung, können Sie miteingebürgert werden, auch wenn Sie sich noch nicht acht Jahre in Deutschland aufhalten. Die sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen müssen auch bei Ihnen erfüllt sein. Ein Rechtsanspruch auf Miteinbürgerung besteht nicht. Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Miteinbürgerung als Ehegatte oder Ehegattin nach Ermessen. Ihre Miteinbürgerung wird mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde an Sie wirksam.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.34 / Ausländerrecht

Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0261 108-778
0261 108470

Allgemeine Servicezeiten:

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr nach Terminvereinbarung,

freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nach Terminvereinbarung,

mittwochs geschlossen.


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