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mixins.searchInfo_searchTermNiederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben, ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist, können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
 

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