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mixins.searchInfo_searchTermAuslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse melden

Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse Ihre Versicherung überprüfen.

Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug, Ihrem Reiseantritt oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.

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