Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung prüfpflichtige Änderungen nach Wiederinbetriebnahme prüfen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie zuständige Behörde führt die Aufsicht darüber, ob bei überwachungsbedürftigen Anlagen die rechtlich vorgeschriebenen Prüfungen nach prüfpflichtigen Änderungen durchgeführt wurden.